Zwei Frauen unterhalten sich
Ihr Weg zur Reha | Reha-Antrag
Beantragung einer Reha-Maßnahme

Antragsverfahren

Die Kliniken der Celenus-Gruppe besitzen einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V und werden von der Deutschen Rentenversicherung (DRV), den gesetzlichen Krankenkassen, Privaten Krankenversicherungen (Beihilfe) sowie sonstigen Kosten- und Leistungsträgern im Rahmen von Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen belegt. Um Leistungen zur medizinischen Rehabilitation zu erhalten, müssen Sie diese grundsätzlich selbst beantragen.