Zwei Menschen unterhalten sich
Ihr Weg zur Reha | Kosten

Der Kostenträger Ihrer Reha

Auch bei der Kostenübernahme gibt es Unterschiede – je nachdem, welche Versicherung der Rehabilitation zugestimmt hat. Hier die wesentlichen Abweichungen:

Rentenversicherung

Sie genehmigt stationäre und ambulante Behandlungen. Der Patient muss sich an den Kosten mit 10 Euro pro Tag beteiligen. Die Zuzahlung ist allerdings von der jeweiligen Einkommenssituation des Patienten abhängig. Es ist möglich, sich ganz oder teilweise von der Zuzahlung befreien zu lassen. Bei Fragen zur Kostenübernahme und Kostenträger der Reha erteilt die Rentenversicherung gerne Auskunft.

Krankenversicherung

Bei einer stationären Behandlung: Der Patient muss 10 Euro pro Tag tragen. Enthalten sind darin alle Kosten für die Behandlung, Unterkunft und Verpflegung. Befreiungen sind möglich.

Bei einer ambulanten Behandlung: Die Krankenkassen erstatten in der Regel einen Zuschuss von höchstens 13 Euro (bei Kleinkindern bis zu 16 Euro) pro Tag für Unterkunft und Verpflegung. Für die Anwendungen selbst muss der Patient erneut 10 Prozent als Eigenanteil bezahlen. Bei der Anfahrt zahlen die Kassen die Zugkosten. Bei Anreise mit dem Pkw gibt es keine genaue Regelung („die Kasse übernimmt die notwendigen Kosten”). Sprechen Sie hier mit Ihrer Krankenkasse, um den Kostenträger Ihrer Reha zu ermitteln.

Zuzahlungsbeschränkungen:

Für die Zuzahlungen von 10 Euro pro Tag gibt es Höchstgrenzen. Sie liegen bei maximal 42 Kalendertagen pro Jahr, wobei diese nicht in ununterbrochener Reihefolge in einer Rehabilitationseinrichtung angefallen sein müssen. Vorherige Reha-Maßnahmen aus dem gleichen Jahr werden also angerechnet. Die maximale Zuzahlung ist auf 14 Tage beschränkt, wenn sich die Reha-Maßnahme an eine Krankenhausbehandlung anschließt (AHB).

Service
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Beihilfe

Die Beihilfe ist eine eigenständige beamtenrechtliche Krankenfürsorge. Durch die Beihilfe beteiligt sich der Dienstherr an den Krankheitskosten. Der Anteil der Beihilfe an den Rehabilitationsaufwendungen richtet sich nach den individuellen Bemessungsgrundsätzen des Beihilfeberechtigten. Der Differenzbetrag wird von einer zusätzlichen Versicherung, meist einer privaten Krankenversicherung getragen, wenn dieses Risiko individuell vertraglich abgesichert ist. Dies ist bei jedem Versicherten sehr unterschiedlich. Lesen Sie bitte in Ihren Versicherungsverträgen nach.